Photovoltaik-Pflicht für offene Parkplätze
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Ab 2022 müssen alle neuen gewerblichen Parkflächen die mehr als 35 Stellflächen haben, mit Photovoltaik ausgestattet werden. Grundlage ist die aktuelle Reform der Landesbauordnung NRW.
Voraussetzung ist hierbei, das es sich bei den neuen Parkflächen um offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden handelt. Solarthermischen Anlagen zur Wärmeerzeugung sind dem zur Erfüllung gleichgestellt. Dies gehört zu den Maßnahmen, mit denen man eine Verdoppelung der PV-Anlagen gegenüber 2018 bis zum Jahre 2030 erreichen möchte.
Quelle: recht.nrw.de (keine Rechtsberatung)
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